Einkaufsbedingungen für Rundholz
Die Firma Jürg Wüst, Holzhandel, CH-5103 Möriken, kauft Rundholz gemäss folgenden Anweisungen. Sofern nicht ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien etwas anderes abgemacht ist, so gelten diese.
Aufrüstung
- Stämme in möglichst langer Form aufrüsten
- Saubere rindenglatte Entastung
- Zwiesel soweit zurücksägen, dass die beiden Herzen max. 10 cm auseinander sind.
- Ringschäle und Faulstellen absägen
Holzlagerung
- Nur an LKW befahrbarer Strasse lagern
- Nach Möglichkeit einzelne Stämme zusammenführen, zu Losen von mind. 10 m3
- Kleinlose bis 5 m3 können gemischt gelagert sein
- Lose ab 5 m3 sind die Holzarten getrennt zu lagern
- Stämme der Qualitäten A, B, C sind breit zu lagern
- Holzfehler offen zeigen
Vermessung
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Gemäss Schweizer Handelsgebräuche für Rohholz, Ausgabe 2010
- Nach m3
- Nach Gewicht ( Gewichtsermittlung durch LKW oder Bahn )
- Pro Stamm nur eine Stamm Nummer
- Stämme können sektionsweise vermessen werden
- Übermass, Schutzholz muss auf der Liste vermerkt sein
Holzübernahme
- Wir übernehmen nur FSC® zertifiziertes Holz. Dies muss auf der Massliste ersichtlich sein.
- Nicht FSC zertifiziertes Holz muss auf der Massliste vermerkt sein und speziell markiert werden
- Nur mit kontrollierter Massliste
- Computermasslisten nach Nummern aufsteigend sortiert
- Pro Polter eine Massliste
- Waldplan mitbringen
Rechnungsstellung / Zahlungskonditionen
- Zertifiziertes und nicht zertifiziertes FSC-Holz muss separat fakturiert werden.
- Laub- und Nadelholz muss separat fakturiert werden
- Rechnungen mit FSC zertifiziertem Holz müssen genau nach Vorgabe von FSC ausgestellt werden.
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Unsere Zahlungskonditionen sind:
- 10 Tage 3 % Skonto oder 30 Tage 2 % Skonto oder 90 Tage netto ab Rechnungseingang bei uns.
- Zu jeder Rechnung noch einmal eine komplette Massliste / Lieferschein beilegen.( falls diese fehlt, geht die Rechnung zurück )
- Rechnungen von Privatwaldbesitzern akzeptieren wir nur, wenn sie durch einen Förster ausgestellt sind und durch den Förster versandt werden.
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Immer einen Einzahlungsschein beilegen. Wenn dieser fehlt, brauchen wir folgende genaue Angaben:
- PC — Konto: Richtige Postkontonummer mit dazugehöriger genauer Adresse
- Bankkonto: IBAN sowie BC Nummer und die dazugehörende genaue Adresse des Verkäufers
- Checkzahlungen werden generell auf die nächsten 10.- Franken
Einkaufsbedingungen als Worddatei herunterladen
Für weitere Fragen geben wir Ihnen jederzeit gerne Auskunft.


















