Einkaufsbedingungen für Rundholz

Die Firma Jürg Wüst, Holzhandel, CH-5103 Möriken, kauft Rundholz gemäss folgenden Anweisungen. Sofern nicht ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien etwas anderes abgemacht ist, so gelten diese.

Aufrüstung

  • Stämme in möglichst langer Form aufrüsten
  • Saubere rindenglatte Entastung
  • Zwiesel soweit zurücksägen, dass die beiden Herzen max. 10 cm auseinander sind.
  • Ringschäle und Faulstellen absägen

Holzlagerung

  • Nur an LKW befahrbarer Strasse lagern
  • Nach Möglichkeit einzelne Stämme zusammenführen, zu Losen von mind. 10 m3
  • Kleinlose bis 5 m3 können gemischt gelagert sein
  • Lose ab 5 m3 sind die Holzarten getrennt zu lagern
  • Stämme der Qualitäten A, B, C sind breit zu lagern
  • Holzfehler offen zeigen

Vermessung

  • Gemäss Schweizer Handelsgebräuche für Rohholz, Ausgabe 2010
    • Nach m3
    • Nach Gewicht ( Gewichtsermittlung durch LKW oder Bahn )
  • Pro Stamm nur eine Stamm Nummer
  • Stämme können sektionsweise vermessen werden
  • Übermass, Schutzholz muss auf der Liste vermerkt sein

Holzübernahme

  • Wir übernehmen nur FSC® zertifiziertes Holz. Dies muss auf der Massliste ersichtlich sein.
  • Nicht FSC zertifiziertes Holz muss auf der Massliste vermerkt sein und speziell markiert werden
  • Nur mit kontrollierter Massliste
  • Computermasslisten nach Nummern aufsteigend sortiert
  • Pro Polter eine Massliste
  • Waldplan mitbringen

Rechnungsstellung / Zahlungskonditionen

  • Zertifiziertes und nicht zertifiziertes FSC-Holz muss separat fakturiert werden.
  • Laub- und Nadelholz muss separat fakturiert werden
  • Rechnungen mit FSC zertifiziertem Holz müssen genau nach Vorgabe von FSC ausgestellt werden.
  • Unsere Zahlungskonditionen sind:
    • 10 Tage 3 % Skonto oder 30 Tage 2 % Skonto oder 90 Tage netto ab Rechnungseingang bei uns.
  • Zu jeder Rechnung noch einmal eine komplette Massliste / Lieferschein beilegen.( falls diese fehlt, geht die Rechnung zurück )
  • Rechnungen von Privatwaldbesitzern akzeptieren wir nur, wenn sie durch einen Förster ausgestellt sind und durch den Förster versandt werden.
  • Immer einen Einzahlungsschein beilegen. Wenn dieser fehlt, brauchen wir folgende genaue Angaben:
    • PC — Konto: Richtige Postkontonummer mit dazugehöriger genauer Adresse
    • Bankkonto: IBAN sowie BC Nummer und die dazugehörende genaue Adresse des Verkäufers
    • Checkzahlungen werden generell auf die nächsten 10.- Franken

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Für weitere Fragen geben wir Ihnen jederzeit gerne Auskunft.